Zweck der Stiftung ist es nach der derzeitigen Satzung, den Nachkommen von Wilhelm Ubbelohde, Oberfinanzrat in Hannover (1794-1849) und seiner Ehefrau Caroline (1799-1882) Zuwendungen aus den Erträgnissen des Stiftungsvermögens für die berufliche Ausbildung zu gewähren. Eine Beihilfe zur Ausbildung sollen insbesondere bedürftige Mitglieder der Familie Ubbelohde erhalten. Soweit die Erträgnisse des Stiftungsvermögens nicht für die Ausbildungsförderung benötigt werden, können sie nachrangig auch für folgende Zwecke verwendet werden:
- für die berufliche Weiterbildung und in Ausnahmefällen für Familienmitglieder in besonderer persönlicher und sozialer Not
- für die finanzielle Unterstützung von Treffen der Familienversammlung der Großfamilie Ubbelohde
Die Beihilfen werden auf Antrag und nach Prüfung im Einzelfall gewährt. Ein Rechtsanspruch auf Bewilligung einer Beihilfe besteht nicht.